1. Beförderungsbedingungen
1.1. Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und der Transferbus AG (nachfolgend nach deren Marke "Transferbus"
benannt) für die von der Transferbus AG angebotenen Beförderungen von Busgästen
und Gepäck, einschliesslich der damit zusammenhängenden Leistungen.
1.2. Erfüllungsgehilfen
Transferbus ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz
oder teilweise auf Dritte zu übertragen, soweit deren Sicherheits- und
Qualitätsstandards jenen von transferbus.net entsprechen.
1.3. Andere Reiseveranstalter
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen
anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen
Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene
Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Transferbus nicht Ihre Vertragspartei.
1.4. Unentgeltliche Beförderungen
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten - vorbehältlich ausdrücklicher
abweichender Regelung - auch für unentgeltliche Beförderungen.
2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der Transferbus AG abgeschlossen wird
2.1. Bei schriftlichem Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Transferbus kommt mit der vorbehaltlosen
Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt
an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen
Beförderungsbedingungen) für Sie und Transferbus wirksam.
2.2. Elektronischer Vertragsabschluss
Wenn Sie einen Vertragsschluss wünschen, übermitteln Sie Ihre Willenserklärung
im WWW durch entsprechenden Mausklick. Wenn Ihre Willenserklärung bei
Transferbus eingeht, kommt ein rechtlich verbindlicher Vertrag im Sinne von Art.
6 OR zustande, sofern Tranferbus ihn nicht innert 24 Stunden per E-Mail oder Fax
ablehnt.
2.3. Anmeldung weiterer Busgäste
Meldet die buchende Person weitere Busgäste an, so steht sie für deren
Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen
Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen
Beförderungsbedingungen gelten für alle zu transportierenden Gäste.
3. Leistungen
3.1. Leistungsbeschreibung
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der
Web-Site www.transferbus.net und diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn
sie von uns vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Die Leistungen von Transferbus beginnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht
anders vermerkt, ab Einsteigeort. Für die Anreise und das rechtzeitige
Eintreffen sind Sie selber besorgt.
3.2. Vorlage gültiger Reiseunterlagen
Voraussetzung der Beförderung ist, dass Sie - rechtzeitig im Zuge der
Abfertigung - vollständige und gültige Reiseunterlagen einschliesslich der
Buchungsnummer vorlegen. Andernfalls kann die Beförderung verweigert werden.
Alle Passagiere sind selber dafür verantwortlich, gültige und vollständige
Reiseunterlagen mit sich zu führen.
4. Preise
Die Preise für unsere Leistungen ersehen Sie aus unserer Web-Site
www.transferbus.net. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes bei der
Ausschreibung erwähnt ist, pro Person. Es sind jeweils die bei der Buchung
gültigen Preise massgebend.
Der Rechnungsbetrag ist anlässlich des Vertragsschlusses zu bezahlen.
5. Sie ändern Ihre Anmeldung oder können den Transfer nicht antreten (Annullation)
5.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Bustransfer absagen
(annullieren), so müssen Sie uns dies umgehend persönlich oder durch
eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reiseunterlagen (siehe
3.2) sind uns gleichzeitig zurückzugeben
5.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung (Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden,
Änderung der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Einsteigeorts/der
Destination usw.) werden pro Buchung 8,-- als Bearbeitungsgebühr erhoben
(siehe auch 5.3).
Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende
Annullationsversicherung gedeckt.
5.3. Annullierung
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können (Annullierung), haben Sie keinen
Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung.
6. Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Transferbus behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Fahrprogramm
oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Fahrzeugart, Abfahrtszeiten usw.)
zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es
erfordern. Transferbus bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen
anzubieten.
Transferbus orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.
7. Absage der Fahrt durch Transferbus
In seltenen Fällen ist Transferbus gezwungen, den Transfer aus Gründen, die
ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen. Falls einer
dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von Transferbus so rasch als möglich
informiert.
7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Transferbus ist berechtigt, den Transfer abzusagen, wenn Sie durch Handlungen
oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Näheres dazu in Ziffer 11.10
und 11.11.
In diesen Fällen zahlt Transferbus Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück;
weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.2. Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,
Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich
erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Transferbus den Transfer
absagen.
In solchen Fällen zahlt Transferbus Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück;
weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Änderungen, Leistungsausfälle während der Fahrt
Transferbus kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Fahrprogramm oder einzelne
Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht
oder der Charakter der Fahrt verändert wird.
Sollte während der Fahrt eine erhebliche Programmänderung vorgenommen werden,
vergütet Transferbus den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem
vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
9. Sie treten die Fahrt an, können oder wollen sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Fahrt ohne Veranlassung von Transferbus vorzeitig abbrechen, so
kann Ihnen der Preis nicht zurückerstattet werden.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandung
Entspricht der Transfer nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie
einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich, d.h. möglichst noch am
gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche
Abhilfe zu verlangen.
Sofern es möglich ist, noch während der Leistungserbringung Abhilfe zu leisten,
haben Sie sich direkt an den Fahrzeugführer oder an die örtliche Transferbus
Vertretung zu wenden. Ist dies nicht mehr möglich oder nicht den Verhältnissen
angemessen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Der Fahrzeugführer oder die örtliche Transferbus Vertretung wird bemüht sein,
umgehend Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine
Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten
Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe wenn möglich vom
Fahrzeugführer oder der örtlichen Transferbus Vertretung schriftlich festhalten.
- Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und
dergleichen anzuerkennen.
10.2. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Transferbus geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber
Transferbus geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem
Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Transferbus unterbreiten. Ihrer
Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.
10.3. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach 10.1 anzeigen, so verlieren
und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Minderung des Preises, Kündigung des
Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert
einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend
machen.
11. Bestimmungen über die Beförderung selbst
11.1. Der Fahrzeugführer
Der verantwortliche Fahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen
Sicherheitsmassnahmen für eine sichere Fahrt zu ergreifen. Er trifft alle
Entscheidungen, ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt wird und hat
insbesondere volle Entscheidungsbefugnis über Beladung und Entladung des zu
befördernden Gepäcks.
11.2. Ihr Gepäck
11.2.1. Freigepäck
Im Reisepreis ist die Beförderung des sog. Freigepäcks inbegriffen. Die
Freigepäckgrenze beträgt pro Person
für Handgepäck 1
Stück (Masse 45 cm x 35 cm x 20 cm) und
für Reisegepäck 1 Stück. (max. Masse 720 x 550 x 290 cm)
Kinder unter 2 Jahren ohne Sitzanspruch haben keinen Anspruch auf Freigepäck.
11.2.2. Beschriftung und Verpackung Ihres Reisegepäcks
Am Gepäck müssen der Name und die Adresse sowie die Enddestination des
Passagiers angebracht sein.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, für eine reisefähige Verpackung Ihres Gepäcks
zu sorgen. Transferbus kann die Annahme von Gepäck verweigern, wenn es nicht so
verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet ist.
Für Verluste aus nicht abgeschlossenem Gepäck übernimmt Transferbus keine
Haftung.
11.2.3. Ihr Gepäck fährt grundsätzlich im selben Fahrzeug
Das Gepäck der Passagiere wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert. Wenn
gewichtige operationelle Gründe dagegen sprechen oder der Fahrzeugführer eine
derartige Beförderung nicht für durchführbar hält, kann das Gepäck auch auf
einem der sogleich folgenden Fahrzeuge befördert werden.
Die Haftung von Transferbus bei nicht zeitgleicher Gepäckbeförderung beschränkt
sich bei Gepäckverspätungen bis zu 48 Stunden auf
die Erstattung einer
Standardausstattung von Toilettenartikeln gegen Vorlage der entsprechenden
Einkaufsbelege zu 100 %,
bis zu einem Höchstbetrag von 40, und
die Erstattung von bleibenden Werten (Kleidungsstücke, Rasierapparate und
ähnliches Reisegepäck)
gegen Vorlage der Einkaufsbelege für die Ersatzstücke zu 50 %,
jedoch nur in angemessener Höhe und insgesamt bis höchstens 100.
Bei Gepäckverspätungen unter 12 Stunden werden keine Ersatzeinkäufe oder
sonstige Auslagen erstattet.
11.2.4. Gepäckauslieferung
Die Auslieferung des Gepäcks erfolgt an der Enddestination. Die Passagiere sind
verpflichtet, ihr Gepäck entgegenzunehmen, sobald es an der Enddestination zur
Abholung bereitgestellt ist.
11.3. Sonder-/Übergepäck
Als sogenanntes Übergepäck gilt Gepäck, das die Freigepäckgrenze laut Ziffer
11.2.1 überschreitet, als Sondergepäck alle unüblichen Gepäckstücke, Fahrräder,
Sportgeräte, Tiere usw.
Wenn Sie Sonder- und/oder Übergepäck transportieren möchten, müssen Sie uns dies
zwingend bei der Buchung anmelden, denn die Ladekapazität der Fahrzeuge über die
Freigepäckgrenze hinaus ist knapp bemessen.
Entscheidungsgrundlagen für die Mitnahme von Sondergepäck sind vor allem die
verfügbare Kapazität und allenfalls Sicherheitsaspekte.
Wir behalten uns vor, bei Überschreitung der Ladekapazität die Beförderung des
Sonder-/Übergepäcks abzulehnen. Gegebenenfalls werden wir Sie rechtzeitig
kontaktieren.
Die Mitnahme eines (1) Rollstuhls pro behinderten Passagier ist zugelassen und
unentgeltlich, sofern dies bei der Buchung mitgeteilt wurde. Vorbehalten bleibt
die Ablehnung aus Gründen fehlender Platzkapazität. Dasselbe gilt sinngemäss für
den Transport von Blindenhunden in der Fahrgastkabine.
11.4. Gepäckschäden/-verluste
11.4.1. Allgemein
Transferbus haftet nur für solche Schäden am Gepäck, die während der von ihr
durchgeführten Fahrten verursacht wurden und für die ein gültiger
Beförderungsvertrag besteht. Die Haftung für Verlust oder für Beschädigung von
Gepäck ist eingeschränkt, vgl. Ziffer 12.2.4.
Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen.
11.4.2. Von anderem Gepäck verursachte Schäden
Transferbus ist nicht haftbar für Schäden, die durch das Gepäck eines anderen
Reisegastes verursacht worden sind. Verursachen Gegenstände im Gepäck eines
anderen Reisegastes Schäden an Ihrem Gepäck, so haben Sie sich ausschliesslich
an ihn zu halten.
Wenn gefährliche Gegenstände in Ihrem Gepäck das Eigentum eines anderen
Reisegastes oder das von transferbus.net bzw. deren Subunternehmer schädigt, so
sind Sie dafür haftbar.
11.4.3. Schaden
Transferbus haftet nur für nachgewiesene Schäden (Art. 42 Abs. 1 OR). Für
mittelbare Schäden und Folgeschäden lehnt Transferbus jede Haftung ab.
11.4.4. Meldung eines Gepäckschadens
Es gilt Ziffer 10.1. Wenn Ihr Gepäck Schaden genommen hat, haben Sie dies beim
jeweiligen Aussteigeort unverzüglich entweder dem Fahrzeugführer oder der
lokalen Vertretung von Transferbus (Dispatcher) zu melden. Diese nehmen ein
Schadenprotokoll auf und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.
Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Auslieferung anstandslos entgegen nehmen, d.h. ohne
unverzüglich schriftliche Beanstandung (z.B. mittels des erwähnten
Schadenprotokoll-Formulars) zu machen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils
vermutet, dass Ihr Gepäck in gutem Zustand und entsprechend dem
Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder
ähnliche Verpackungsmaterialien dem Schutz des Inhaltes dienen, Druck aushalten
müssen und Kratzer oder kleinere Beulen eine natürliche Abnutzung darstellen.
11.4.5. Gepäckverlust
Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Aussteigen und der
Gepäckausgabe entweder dem Fahrzeugführer oder der lokalen Vertretung von
Transferbus (Dispatcher) zu melden. Es wird dann sogleich der Verlust
aufgenommen und eine Nachforschung begonnen.
Verlustmeldungen, die erst nach Verlassen des Aussteigeplatzes gemeldet werden,
werden nur unter Vorbehalt aufgenommen.
11.5. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen
11.5.1. Allgemeines
Massgebend für die Zuordnung der Kinder in eine Altersgruppe ist das Alter bei
Antritt der gebuchten Fahrt.
11.5.2. Kleinkinder (0 - 2 Jahre)
Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren fahren kostenlos, sind jedoch aus
Sicherheitsgründen anmeldepflichtig und pro Fahrt auf ein (1) Kind pro
erwachsene Person begrenzt.
Kleinkinder reisen auf dem Schoss ihrer Erziehungsberechtigten/Begleitperson;
sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei
denn, es liegt eine eigene, nicht ermässigte Buchung für das Kind vor.
11.5.3. Unbegleitete Kinder (5 - 11 Jahre)
Unbegleitete Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren werden nach vorheriger
(mindestens 48 Stunden vor Abfahrt) Anmeldung bei Transferbus
unter Tel.-Nr. +41 (0)
848 660 660 oder
per Fax-Nr. +41 (0)41 747 01 41
befördert, wenn sie bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung eines
Erziehungsberechtigten vorweisen können.
11.5.4. Jugendliche
Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren werden auch ohne Begleitung von
erwachsenen Personen befördert, wenn sie bei der Abfertigung die schriftliche
Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person vorweisen können.
11.5.5. Keine Aufsicht von Minderjährigen durch Transferbus
Transferbus kann weder bei der Abfertigung des Fahrzeuges noch während der Fahrt
eine Betreuung, Begleitung oder Aufsicht für Minderjährige stellen; für Folgen
mangelnder Beaufsichtigung übernimmt Transferbus keinerlei Haftung.
11.6. Beförderung von gebrechlichen Personen
Wenn für Sie eine Busfahrt aus gesundheitlichen Gründen bekanntermassen eine
Gefährdung darstellt, haben Sie transferbus.net unbedingt vor der Fahrt darüber
zu informieren, damit Transferbus prüfen kann, ob und allenfalls unter welchen
Bedingungen eine gefahrlose Beförderung möglich ist.
Wird ein Reisegast befördert, dessen Alter, geistiger oder körperlicher Zustand
derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr für ihn selbst darstellt, so haftet
Transferbus nicht für Personenschäden (einschliesslich Tod), soweit der
Personenschaden dadurch verursacht worden war.
11.7. Fahrplanzeiten
11.7.1. Am Flughafen
Wir empfehlen Ihnen, sofort nach der Landung und dem Erhalt Ihres Gepäcks am
Flughafen sich zum vereinbarten Punkt der Abfahrtsstelle von Transferbus zu
begeben, um eine pünktliche Abfahrt zu ermöglichen.
Die Fahrzeuge sind mit einem Logo "Transferbus" gekennzeichnet.
Sollte Ihr Flug verspätet ankommen, so dass unser Bus diesen Flug nicht abwarten
kann, so werden Sie automatisch auf den nächstfolgenden Bus umgebucht.
11.7.2. Einfindungszeit an der Abfahrtsstelle
Sie haben sich mindestens 10 Minuten vor der fahrplanmässigen Abfahrtszeit an
der Abholstelle einzufinden, damit Verspätungen möglichst vermieden werden
können.
11.7.3. Verspätete Ankunft
Unsere Abfahrtszeiten sind so gelegt, dass Ihnen noch genügend Zeit für das
Check-in am Flughafen bleibt. Doch auch bei einer sorgfältigen Organisation
können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge
grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen,
Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten,
in den Feriendestinationen besonders in den Sommermonaten (Juli/August).
In all diesen Fällen haften wir nicht, insbesondere nicht für das Erreichen des
Fluges.
Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu
berücksichtigen.
11.8. Keine Sitzplatzreservierung
Die Reisenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
Möglicherweise bei der Buchung vorgenommene Sitzplatzreservierung sind
unverbindlich, ausser es handelt sich um Reservierungen für Behinderte oder
alleinreisende Kinder.
11.9. Nichtraucherfahrten
Wo nicht anders vermerkt, sind alle Fahrten mit Transferbus Nichtraucherfahrten.
11.10. Verhalten der Reisegäste im Bus
Transferbus ist bestrebt, allen Reisegästen eine angenehme und sichere Fahrt zu
gewähren.
Verhält sich ein Reisegast an Bord des Busses so, dass
der Bus, einzelne Personen oder Gegenstände an Bord oder ausserhalb des Busses
in Gefahr gebracht werden,
der Fahrzeugführer bei der Ausübung seiner Pflichten behindert wird,
Anweisungen des Fahrzeugführers nicht befolgt werden, oder
sein Verhalten anderen Reisegästen zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden
oder Verletzungen führt oder führen kann,
kann Transferbus Massnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismässig
sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden.
Transferbus kann diesen Reisegast - falls erforderlich und verhältnismässig -
aus dem Bus verweisen, seine Beförderung auf weiteren Fahrten an jedem Ort
verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen.
Solchermassen an Bord eines Busses begangene Delikte werden sowohl
strafrechtlich aus auch zivilrechtlich verfolgt.
11.11. Gründe für uns, die Beförderung abzulehnen
Transferbus kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Reisegastes
und/oder seines Gepäcks ablehnen bzw. die Beförderung vorzeitig abbrechen, wenn
einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte erfüllt sind:
die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen
Reisegäste und/oder des Fahrzeugführers gefährden oder eine unzumutbare
Belastung für diese darstellen;
der geistige oder physische Zustand, zum Beispiel eine Beeinträchtigung
desselben durch Alkohol oder andere Betäubungsmittel, stellt eine Gefahr für den
Reisegast selbst, für andere Reisegäste, für den Fahrzeugführer oder für Sachen
dar;
der gültige Reisepreis, fällige Zuschläge oder andere Entgelte wurden nicht
bezahlt;
der Reisegast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer, oder die genannte
Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein, oder er/sie
kann nicht nachweisen, dass er/sie die gebuchte Person ist;
der Reisegast verstösst gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von
transferbus.net oder des Fahrzeugführers im Rahmen des Hausrechts von
transferbus.net;
der Reisegast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;
Transferbus hat dem Reisegast Hausverbot erteilt.
Vgl. dazu auch Ziffer 7.1.
11.12. Ansprüche wegen Nichtbeförderung
Wenn die Beförderung aus Gründen, die bei transferbus.net liegen, nicht oder
verspätet durchgeführt wird, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Transferbus
auf die Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Jede weitergehende Haftung
von transferbus.net ist ausgeschlossen.
Die vorstehende Bestimmung gilt jedoch nicht, wenn seitens Transferbus
Grobfahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Vgl. dazu auch Ziffer 7 und Ziffer 11.13.
11.13. Überbuchung
Im Falle der Nichtbeförderung bzw. verspäteten Beförderung wegen Überbuchung
übernimmt Transferbus (gegen Vorweisung einer entsprechenden Quittung) die
Kosten einer Taxifahrt im Rahmen der gebuchten Busreise.
12. Haftung von Transferbus
12.1. Allgemeines
Die Haftung von Transferbus übersteigt in keinem Fall den Betrag des
nachgewiesenen Schadens. Für mittelbare oder Folgeschäden besteht seitens
transferbus.net keine Haftung, es sei denn diese seien von ihr grobfahrlässig
oder vorsätzlich verursacht worden.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt,
so finden die entsprechenden Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des
Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht Anwendung.
Alle Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse von transferbus.net wirken
sinngemäss auch für alle ihre Hilfspersonen, seien dies Agenten, Bedienstete,
Vertreter oder ähnliches, und sie gelten wiederum für deren Hilfspersonen.
12.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und/oder nationale Gesetze Beschränkungen oder
Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht
gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Transferbus nur im Rahmen eben dieser
Abkommen und Gesetze.
12.2.2. Haftungsausschlüsse
Transferbus haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige
Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines/einer Dritten,
der/die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt
ist;
auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches transferbus.net, der
Vermittler oder der Erfüllungsgehilfe von Transferbus trotz gebotener Sorgfalt
nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
12.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen
Erfüllung des Vertrages sind, haftet transferbus.net im Rahmen dieser
Allgemeinen Beförderungsbedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen
und nationalen Gesetze. Die Einwendungen aus dem nationalen Recht gelten
uneingeschränkt.
12.2.4. Gepäckschäden
Die Haftung von Transferbus für die Verspätung, Beschädigung oder den Verlust
von Gepäck ist beschränkt je Gepäckstück auf 200,-- für Handgepäck auf auf
100.-- je Reisegast. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden von
transferbus.net grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Bei folgenden Gegenstände im Gepäck der Reisegäste übernimmt transferbus.net
keine Haftung bei Schäden: zerbrechliche Gegenstände (insbesondere Computern
oder sonstigen elektronischen Geräten), verderbliche Gegenstände, Schmuck,
Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Geschäftspapieren und Muster, Reisepässen und
andere Personalausweise; es ist gleichgültig, ob solche Gegenstände mit oder
ohne Wissen der Verantwortlichen von Transferbus transportiert wurde. Unwirksam
ist die Bestimmung nur, wenn der Schaden von transferbus.net grobfahrlässig oder
gar vorsätzlich verursacht wurde.
12.3. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen
Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die
Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht
internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder
Haftungsausschlüsse vorsehen.
12.4. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Dafür gilt Ziffer 10, insbesondere Ziffer 10.3.
13. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie
z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung,
Reiseunfallversicherung usw.
14. Änderungen dieser Bestimmungen
Angestellten, Agenten oder sonstigen Hilfspersonen von transferbus.net ist es
keinesfalls gestattet, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu ändern, zu
ergänzen oder für Transferbus auf deren Anwendung zu verzichten; dies wäre nicht
verbindlich.
Vielmehr ist solches - selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen als unserem
Vertragspartner - einzig der Geschäftsleitung von transferbus.net gestattet.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Transferbus ist - soweit eine
Rechtswahl zulässig ist - ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
15.2. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen
unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
15.3. Gerichtsstand
Für Klagen gegen Transferbus wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zug
vereinbart.




